Dazu ist weiter auszuführen, daß die Darstellung des Herrn Albers einen falschen Eindruck erweckt.
Ein Versäumungsurteil hat keinerlei (!) Folgewirkung (also im Sinne eines Grundsatzurteils). Das Gericht hat kein Beweisverfahren durchgeführt und anhand dessen eine Feststellung getroffen.
Im Detail:
Eine Klage beinhaltet das Urteil. Das heißt, in der Klage steht "Der Kläger begehrt folgendes Urteil: ...", dieses wird durchaus nicht selten 1:1 vom Gericht abgeschrieben auch wenn kein Versäumungsurteil ergeht. Im Falle eines Versäumungsurteils überprüft das Gericht das Klagebegehren nicht, sondern gibt der Klage vollinhaltlich statt. Zwangsweise, das Gericht muß ja unparteiisch sein. Lediglich wenn die Kosten falsch berechnet sind, darf das Gericht korrigieren (wenn z.B. die Gerichtsgebühren 100,00 Euro ausmachen, der Kläger hat sich vertippt und dort stehen 10000 Euro darf das Gericht das ändern).
Mit einem Versäumungsurteil bekommst Du sogar ein Urteil das gegen die Verfassung verstößt hin.
Ganz wichtig: Das Gericht hat den Inhalt der Klage nicht geprüft!.
Es ist aber wohl davon auszugehen , dass, wenn die Klage auch auf Inhalt geprüft worden wäre, Herr Albers ebenso als Geweinner des Rechtstreits hervorgehen würde. Aber das o.g. Urteil bezieht sich eben auf eine Versäumnisklage.Statistik: Verfasst von Tally — 20.11.2005, 14:12
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