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Hoeen
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Verfasst: 10.02.2004, 10:09 |
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| Mitbegründer |
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Registriert: 02.09.2002, 11:55 Beiträge: 579 Wohnort: Hille
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moin zusammen!
ich bin jetzt einfach mal zu faul etwas neues zu schreiben, deswegen kopiere ich den text aus einem anderen forum hier hin  mich würde eure meinung zu meinen möglichkeiten das geld zurück zu bekommen interessieren!
Hallo!
Ich habe bei eBay folgenden Artikel ersteigert: Den Hier
Leider war mir beim Kauf nicht ersichtlich, dass es sich um einen defekten Artikel handelt. Der Verkäufer hat im HTML-Quelltext seinen Hinweis auf einen vermeintlichen Defekt in Schriftgröße 1 verfasst. Offensichtlich war ich nicht der einzige, dem dieses "unwesentliche" Merkmal nicht aufgefallen ist, schaut man sich den erziehlten Preis von €127,- an. Als defekt deklarierte Karten bringen in der Regel um die €40,-. Nun meine Frage: Kann man hier schon von einer arglistigen Täuschung reden? Der verfasste Text suggeriert jedenfalls eine funktionsfähige Karte (außer natürlich dem Kleingedruckten...). Auch in der Überschrift oder ähnlichem wird kein Hinweis gegeben. Außerdem scheint der Verkäufer sich sehr gut mit der Karte auszukennen, gibt Tipps wie man sie richtig ausnutzen kann. Warum sollte sie dann ungetestet sein? Für Anregungen wie ich nun weiter vorgehen soll, wäre ich sehr dankbar. Der Verkäufer wollte auf meine Alternativ-Vorschläge nicht eingehen. Die 200 positiven Bewertungen stammen übrigens ausschliesslich von Käufen, die er getätigt hat...
Gute Nacht,
Hoeen
danke sehr 
_________________ Blubb
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Engholm
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Verfasst: 10.02.2004, 11:22 |
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| Believer |
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Registriert: 29.08.2002, 14:20 Beiträge: 2898 Wohnort: Westerstede
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Moin Hoeen!
Hmm....das ist ja eine ärgerliche Sache
Ich denke mal die Chancen, dass Du Dein Geld zurück bekommst, sehen eher schlecht aus  . Das Kleingedruckte ist eben das Kleingedruckte und der Hinweis auf den Defekt der Karte ist im Prinzip genauso klein/groß, wie die Hinweise auf die AGBs, Datenschutzbestimmungen und Haftungsausschluss von ebay am Ende der Seite, welche rechtsgültig sind. Auch ist der Text nicht sonderlich versteckt sondern direkt über dem Bild.
Ich bin zwar kein Jurist aber da er auf den Defekt hingewiesen hat kann man ihm keinen Betrug vorwerfen. Sicherlich hat er drauf gehofft, dass es überlesen wird.
Was Du nochmal machen könntest, die ebay Hilfe-Seiten zu durchkämen, ob da was über den Handel inkl. Hinweisregeln mit defekter Hardware steht.
Die einzige Möglichkeit das Geld zurückzubekommen sehe ich darin, mit dem Verkäufer zu reden.
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Bödi
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Verfasst: 10.02.2004, 11:22 |
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| Site Admin |
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Registriert: 29.08.2002, 14:01 Beiträge: 3569 Wohnort: Bielefeld
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Das ist meiner Meinung nach auf jeden Fall ein Täuschungsversuch - eindeutig. Schon alleine, dass er den Defekt in sehr kleiner Schrift reingeschrieben hat zeigt ja, dass er es eigentlich verheimlichen will bzw. es dem flüchtigen Auge des Betrachters vorenthalten will. Das geht so nicht und muss bestraft werden finde ich.
Bei eBay gibt's doch mit Sicherheit 'ne interne Stelle an die man sich in solchen Fällen wenden kann, oder? Die haben sicherlich öfter mit solchen Problemen zu tun.
Mit diesem Link kann man sich glaube ich schonmal etwas schlau machen und sich ggf. weiterhangeln.
Viel Glück!
_________________ 
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Hoeen
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Verfasst: 10.02.2004, 11:31 |
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| Mitbegründer |
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Registriert: 02.09.2002, 11:55 Beiträge: 579 Wohnort: Hille
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ich bin ja nicht so ganz untätig gewesen und hab in einem anderen forum mal nachgefragt! unter folgendem Link kann man nachlesen, was ich (bzw. mein bruder  ) geschrieben haben und welche antworten mir gegeben wurden! ich glaube, meine chancen stehen nicht so schlecht, das geld wieder zu bekommen!!!
_________________ Blubb
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spooni
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Verfasst: 10.02.2004, 16:06 |
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| Mr. / Ms. Freeze |
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Registriert: 02.09.2002, 18:48 Beiträge: 6599 Wohnort: Schwabenländle
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Ich bin auch der Meinung, dass es sich hierbei um einen Täuschungsversuch handelt, allerdings denke ich, dass deine Chancen das Geld zurückzubekommen eher schlecht stehen.
Derjenige, der den Artikel verkauft hat, ist ein Privatmensch und muss daher auf Artikel die er verkauft keine Garantie geben - er spricht sich in der Auktion selbst ja auch eindeutig von irgendwelchen Garantieansprüchen frei. Das wird dir auch jeder Anwalt bestätigen.
Diesen Paragraph, dass man als Privatmensch keine Garantie auf Artikel geben muss, die man verkauft, gibt es seit etwa 1/2 Jahr und steht mittlerweile auch in jeder Ebay-Auktion, die von Privat gemacht wird.
Offensichtlich wurde da sehr oft Unfug getrieben...
Allerdings ist es eine bodenlose Frechheit, diese Kleingedruckte so winzig zu schreiben, dass man fast ne Lupe dafür braucht.
Wirklich unglaublich wieviel Schmu immer noch bei Ebay betrieben wird.
Das hier z.b. ist auch eine Frechheit <EBAY>
Denn hier wird lediglich eine Originalverpackung eines Handys verkauft, nicht aber das Handy selbst. Und beim ersten Durchlesen könnte man meinen es handle sich um ein Handy (tut es aber nicht, denn ich habe just for fun den Verkäufer mal gefragt). Allerdings hat dieser Verkäufer Pech, wenn sein Gegenüber zum Anwalt geht, denn er hat in der Auktion die Abbildung eines Handys - dies widerum spricht für eine "gewollte" TäÄuschung.
jaja Ebay uns seine schwarzen Schafe 
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Dany
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Verfasst: 10.02.2004, 19:14 |
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| I'm crazy! |
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Registriert: 25.01.2004, 17:49 Beiträge: 1305 Wohnort: Bielefeld
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Tja ich denke auch nicht das du das Geld wiederbekommst,da es ja irgendwo stand das es defekt ist .Ich hab das auch schon öfters mit verschiedenen Sachen erlebt seitdem lese ich jeden Text mehr als genau.Leider gibt es numal diese Leute bei eBay auch wenn es eine Sauerei ist.
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die astrid
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Verfasst: 10.02.2004, 20:14 |
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| Not An Addict |
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Registriert: 11.04.2003, 21:33 Beiträge: 33 Wohnort: Leipzig
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Paßt vielleicht grad nicht so ganz dazu aber ich finds ja auch krass, dass da tatsächlich lebende Tiere regelrecht verscheuert werden sollen á la verkaufe Käfig und die zwei Karnickel gibts gratis dazu  (hab ich in echt gelesen !). Pervers so was. Gott sei Dank werden solche Sachen immer wieder durch ebay gelöscht.
_________________ "Hey, what's the big deal ? I'm an animaaaal !"
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Engholm
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Verfasst: 10.02.2004, 21:36 |
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| Believer |
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Registriert: 29.08.2002, 14:20 Beiträge: 2898 Wohnort: Westerstede
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Hobbes
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Verfasst: 10.02.2004, 21:49 |
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| Definitely Addicted |
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Registriert: 07.12.2003, 14:12 Beiträge: 900 Wohnort: Nürnberg
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hi... poste das problem doch auch nochmal in das
http://www.einfuehrung-internetrecht.de/ forum... der prof da ist an so sachen immer sehr interessiert, und ich denke der kann dir da auch nen sinnvollen rat geben bezüglich deiner chancen...
_________________ Sticks and Stones may break my bones, but words will never hurt me
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spooni
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Verfasst: 10.02.2004, 21:56 |
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| Mr. / Ms. Freeze |
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Registriert: 02.09.2002, 18:48 Beiträge: 6599 Wohnort: Schwabenländle
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Aber so ganz einig sind die sich leider auch nicht. Einer so - der andere so
@Hoeen: Ich würde dir emfpehlen Ebay diesbezüglich eine Mail zu schreiben, ob das so rechtskräfitg ist, was er da gemacht hat und dann mal schauen.
Zu einem Anwalt gehen lohnt sich bei einem derartigen Betrag leider nicht. Schon alleine eine Anhörung und evtl Aufsetzen eines Schreibens würde dich locker 100,- kosten..leider leider 
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Bödi
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Verfasst: 10.02.2004, 22:00 |
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| Site Admin |
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Registriert: 29.08.2002, 14:01 Beiträge: 3569 Wohnort: Bielefeld
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spooni hat geschrieben: Zu einem Anwalt gehen lohnt sich bei einem derartigen Betrag leider nicht. Schon alleine eine Anhörung und evtl Aufsetzen eines Schreibens würde dich locker 100,- kosten..leider leider 
Bei meiner Praktikumsstelle hatten die letzte Woche das Problem einer bevorstehenden Abschiebung und mussten diesbezüglich eine Anwältin anrufen. Die hat das alles kostenlos gemacht (sonst zahlt man ja schon für's Telefonat) und das hate 20 Minuten gedauert.  Mein Praktikums-Betreuer meinte, dass die Anwälte momentan auch ziemlich schlecht dran sind und sich die Klienten wohl suchen müssen.
@Hoeen: Wenn du willst kann ich morgen beim Praktikum mal fragen, ob die schonmal solche Fälle hatten. Vielleicht können die dir ein paar interessante Fakten und/oder Adressen/Telefonnummern geben. 
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Engholm
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Verfasst: 10.02.2004, 22:07 |
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| Believer |
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Registriert: 29.08.2002, 14:20 Beiträge: 2898 Wohnort: Westerstede
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Der beste Tipp war wohl, mal einen Blick in die aktuelle c't zu werfen.
Ich werde mal ganz unverbindlich bei einem befreundeten Anwalt anfragen, der sich auf Medien und IT-Recht spezialisiert hat. Der hat mir vor kurzem schonmal einen Rat gegeben, ohne dafür gleich Anwaltskosten zu berechnen
@ Hoeen: Falls Du damit wirklich vor Gericht gehen müsstest, kannst ihn ja nehmen. Dann habt ihr beide was davon 
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Hoeen
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Verfasst: 10.02.2004, 23:14 |
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| Mitbegründer |
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Registriert: 02.09.2002, 11:55 Beiträge: 579 Wohnort: Hille
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hi zusammen!
also erstmal herzlichen dank für all die mühe und die antworten! der aktuelle stand sieht so aus, dass ich dem verkäufer gestern eine frist gesetzt habe, in der er sich zu all dem melden, mir das geld zurück überweisen oder neue vorschläge machen kann, ansonsten würde ich den anwalt einschalten! der verkäufer selber hat bis jetzt noch keine eigenen vorschläge gemacht, sondern nur meine vorschläge abgelehnt!
ansonsten werde ich morgen mit meinem vater und meinem bruder ein einschreiben verfassen, in dem deutlich drin steht, dass ich den kaufvertrag kündige. des weiteren werden wir den verkäufer auf diverse fehler und mängel in seiner auktion aufmerksam machen!
natürlich werde ich euch auf dem laufenden halten
nochmals danke für die posts
lieben gruß
hoeen
_________________ Blubb
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spooni
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Verfasst: 18.02.2004, 22:44 |
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| Mr. / Ms. Freeze |
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Registriert: 02.09.2002, 18:48 Beiträge: 6599 Wohnort: Schwabenländle
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@Hoeen: Gibts denn inzwischen schon News??
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Hoeen
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Verfasst: 19.02.2004, 23:08 |
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| Mitbegründer |
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Registriert: 02.09.2002, 11:55 Beiträge: 579 Wohnort: Hille
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spooni hat geschrieben: @Hoeen: Gibts denn inzwischen schon News??
hossa!
ne, so richtige news gibts eigentlich nicht! ich hab ihm letzte woche ein einschreiben geschickt, in dem stand, dass wir den kaufvertrag laut irgendwelcher paragraphen auflösen! der verkäufer hatte bis montag zeit mir das geld zu überweisen, was er nicht getan hat  naja, nächste woche gehts zum anwalt und dann wird der verkäufer ein schreiben bekommen! mal gucken, was dann geschieht!
ich selber hätte im übrigen schon lange aufgegeben! nur mein vater will die sache so nicht laufen lassen und das risiko anwaltskosten eingehen!
_________________ Blubb
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Bödi
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Verfasst: 19.02.2004, 23:12 |
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| Site Admin |
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Registriert: 29.08.2002, 14:01 Beiträge: 3569 Wohnort: Bielefeld
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Hoeen hat geschrieben: ich selber hätte im übrigen schon lange aufgegeben! nur mein vater will die sache so nicht laufen lassen und das risiko anwaltskosten eingehen!
Ich hätte auch schon aufgegeben.  Es sind immerhin "nur" 127,- € - wer weiß, was der Anwalt so kostet!? Aber ich bin auf jeden Fall gespannt wie es ausgehen wird. Und dass dein Vater dich da so unterstützt finde ich auch klasse. 
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Hoeen
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Verfasst: 20.02.2004, 09:38 |
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| Mitbegründer |
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Registriert: 02.09.2002, 11:55 Beiträge: 579 Wohnort: Hille
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Bödi hat geschrieben: Ich hätte auch schon aufgegeben.  Es sind immerhin "nur" 127,- € - wer weiß, was der Anwalt so kostet!? Aber ich bin auf jeden Fall gespannt wie es ausgehen wird. Und dass dein Vater dich da so unterstützt finde ich auch klasse. 
tja, mein vater hat auf einmal mächtig ergeiz  warum auch immer! passt gar nicht zu uns ostwestfalen und noch weniger zu meiner familie  günters frau hät auch schon lange aufgegeben 
_________________ Blubb
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Hoeen
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Verfasst: 23.02.2004, 09:01 |
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| Mitbegründer |
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Registriert: 02.09.2002, 11:55 Beiträge: 579 Wohnort: Hille
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so, es hat sich mal wieder einiges getan, am wochenende (neben dem air konzert und bödis umzug  )! ich kopiere mal kurz den text, den ich eben in ein anderes forum geschrieben habe:
Hi!
Ich habe am Freitag von dem Verkäufer einen Anruf erhalten, dass er die Sache mit mir geklärt haben will! Er selber war bei seinem Anwalt und ich denke, der Anwalt hat ihm deutlich gemacht, dass er nicht so gute Chancen hätte, falls es wirklich vor Gericht gehen sollte.
Das Angebot des Verkäufers ist jetzt folgendes: Ich verkaufe den Artikel und schreibe deutlich rein, was defekt ist und das die Karte einen Vorbesitzer hat! Der Verkäufer überweist mir dann die Differenz von dem was er erhalten hat (also die 127 €) und dem, das ich erhalte (also z.b. 40 €)! So müssen wir die Grafikkarte nur einmal verschicken und ich bekomme mein ganzes Geld wieder!
Jetzt meine Frage: Ich habe das ganze bis jetzt nur mündlich und bekomme es von ihm noch schriftlich per E-Mail. Meine Frage dazu: Reicht eine E-Mail als Rechtsbeweis, falls er mir das Geld doch nicht überweisen sollte oder muss ich das ganze schriftlich mit Unterschrift haben?
Danke für die Antworten!
Liebe Grüße
Hoeen
_________________ Blubb
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Bödi
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Verfasst: 23.02.2004, 09:06 |
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| Site Admin |
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Registriert: 29.08.2002, 14:01 Beiträge: 3569 Wohnort: Bielefeld
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Um sicher zu gehen ist ein "echtes" Schreiben mir gültiger Unterschrift immer besser. Und es kostet ihn ja auch nur 51 Cent. Kann er dir ja auch von der Differenz abziehen. 
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Engholm
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Verfasst: 23.02.2004, 13:53 |
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| Believer |
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Registriert: 29.08.2002, 14:20 Beiträge: 2898 Wohnort: Westerstede
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Ich würde da nicht drauf eingehen. Ich würde jetzt knallhart Geld zurück gegen defekte Ware zurück - ansonsten wiedersehen vor Gericht. Warum sollst Du denn jetzt noch für ihn die defekte Karte versteigern? Zeig ihm, wer den längeren Hebel hat 
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Hoeen
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Verfasst: 23.02.2004, 15:19 |
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| Mitbegründer |
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Registriert: 02.09.2002, 11:55 Beiträge: 579 Wohnort: Hille
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naja, ich hab ihm das angebot in der zweiten mail gemacht, also dass ich die karte nochmal versteiger, aber halt mit dem hinweis drauf, sie als defekt zu versteigern! das ganze kommt im nachhinein aufs gleiche hinaus, weil ich die karte sowieso verschicken müsste! es ist für mich nur ein mehraufwand, weil ich den ebay text schreiben muss! ausserdem will ich auch so langsam mein geld zurück und ich hab nicht so wirklich lust auf ein ewiges hin und her...
_________________ Blubb
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spooni
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Verfasst: 23.02.2004, 20:25 |
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| Mr. / Ms. Freeze |
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Registriert: 02.09.2002, 18:48 Beiträge: 6599 Wohnort: Schwabenländle
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Engholm hat geschrieben: Ich würde da nicht drauf eingehen. Ich würde jetzt knallhart Geld zurück gegen defekte Ware zurück - ansonsten wiedersehen vor Gericht. Warum sollst Du denn jetzt noch für ihn die defekte Karte versteigern? Zeig ihm, wer den längeren Hebel hat 
Ich seh das wie Engholm. Warum solltest du die Karte verkaufen? Nachher bekommst du noch Ärger und ne negative Bewertung - auch wenn du das gute Stück ausdrücklich als defetk verkaufst.
Nee darauf würde ich mich nicht einlassen.
Und falls du es doch machst: Lass dir euren Deal schriftlich per Post von Ihm geben und nicht per E-Mail. Eine E-Mail ist zwar heutzutage rechsgültig, aber mir persönlich wäre es dennoch sicherer einen unterschriebenen Brief in meinen Händen zu halten.
Auf alle Fälle viel Glück für welchen Weg du dich auch entscheidest! 
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Hoeen
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Verfasst: 23.02.2004, 20:38 |
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| Mitbegründer |
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Registriert: 02.09.2002, 11:55 Beiträge: 579 Wohnort: Hille
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hab jetzt nochmal eine email geschrieben! danke nochmal für alle tipps  makl gucken, was er dazu sagt!
_________________ Blubb
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jess
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Verfasst: 23.02.2004, 23:09 |
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| Maximum Addicted |
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Registriert: 02.09.2002, 23:09 Beiträge: 4163 Wohnort: München
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spooni hat geschrieben: Auf alle Fälle viel Glück für welchen Weg du dich auch entscheidest! 
lol spooni!!! bist du jetzt unter die pastorinnen gegangen! das klingt ja echt kirchlich!
_________________ ICH BLOGGE! funkyskunk.de - der diblogmand
tu was bequemt für deine maus
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spooni
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Verfasst: 24.02.2004, 08:56 |
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| Mr. / Ms. Freeze |
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Registriert: 02.09.2002, 18:48 Beiträge: 6599 Wohnort: Schwabenländle
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jess hat geschrieben: spooni hat geschrieben: Auf alle Fälle viel Glück für welchen Weg du dich auch entscheidest!  lol spooni!!! bist du jetzt unter die pastorinnen gegangen! das klingt ja echt kirchlich!
Ja Jess..Ich begehe meinen Weg seit Januar gemeinsam mit Gott. Er hilft mir, unterstützt mich in allen Lebenslange und gibt mir die Kraft die ich brauche, um den Alltag zu überstehen. Amen! 
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